Wurzelkanalbehandlung – Endodontie / Kassen- und Privatleistungen (Teil III)
Die Entfernung des erkrankten Nervengewebes (Pulpa) aus dem Zahn bzw. aus den Wurzelkanälen ist oftmals eine aufwendige und langwierige Maßnahme. Auch wenn die gesetzlichen Krankenkassen eine Wurzelbehandlung im Rahmen ihrer Kassenrichtlinien bezahlen, wird es immer wieder notwendig, verschiedene Geräte und Techniken zum Einsatz zu bringen, die den Behandlungserfolg einer Wurzelbehandlung verbessern können.
Hochmoderne Maßnahme
Zur Qualitätssicherung und -steigerung haben sich im Bereich der Wurzelbehandlungstechniken in den letzten Jahren die Lasertherapie, das Dental Mikroskop, hochflexible Titanfeilen, elektronische Längenmessung, maschinelle Kanalaufbereitung, Ultraschall aktivierte Wurzelkanalspülung und einige Therapietechniken mehr bestens und nachweislich bewährt.
Wurzelkanalbehandlung beim Spezialisten
Nicht selten wünscht ein Kassenpatient die eventuell sehr aufwendige Möglichkeit eines Zahnerhaltes durch eine Wurzelbehandlung, die jedoch von einem Hauszahnarzt nicht im Rahmen der Krankenkassenrichtlinien zu erbringen ist. In manchen Fällen wird dabei eine Überweisung zum Endodontie Spezialisten (Spezialist für Wurzelkanalbehandlungen) notwendig.
Da dann eine umfangreiche, reine Privatbehandlung (nach GOZTarif mit gesteigertem Faktor) zur Rettung eines Problemzahnes oft unumgänglich ist, können Kosten von bis zu 2000 Euro für diese zahnerhaltende bzw. zahnrettende Wurzelbehandlungsmaßnahme entstehen.
Eventuell ist auch eine Erneuerung einer Wurzelfüllung notwendig. Hier werden häufig ein OP Mikroskop und spezielles Instrumentarium sowie technikintensive Geräte unverzichtbar. Der zeitliche und finanzielle Aufwand für die Rettung des Zahnes durch eine Wurzelbehandlung lohnt sich aber trotz allem in vielen Fällen.