Wurzelkanalbehandlung – Endodontie / Kassen- und Privatleistungen (Teil II)
Entzündungen im Wurzelkanal heilen in der Regel nicht von alleine aus. Um den Zahn zu retten, ist oftmals eine Wurzelkanalbehandlung (Endodontie) indiziert. Wie in Teil I bereits erläutert, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse, abgesehen von verschiedenen Einschränkungen, im Rahmen ihrer Richtlinien eine Wurzelbehandlung. Dabei existieren jedoch sehr unterschiedliche Maßnahmeoptionen in Bezug auf Ausführung, Technik und letztendlich zusätzlich entstehender Kosten.
Wurzelbehandlung gratis oder sogar bis zu 2000 Euro
Wenn eine kassenkonforme Wurzelkanalbehandlung vom Kassenpatienten gratis und ohne Zuzahlung „erworben“ wird, bleiben neuere moderne Endodontie-Techniken oftmals außen vor. Der wissenschaftliche Nachweis von speziellen innovativen Wurzelbehandlungsmaßnahmen (Verwendung neuer Titan-Einmalinstrumente, Mikroskop, Laser, elektronische Längenmessung, ultraschallaktivierte Kanalspülung usw.) liegt bereits seit längerem vor, sie dürfen jedoch von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Diesbezüglich besteht für den Kassenpatienten heutzutage die Möglichkeit, eine höherwertige endodontische Behandlungsoption selbst zu wählen:
- Behandlung nach Kassentarif (Bema) ist stets gratis
- Kassenbehandlung (Bema) mit Zusatzleistungen (Laser, elektrische Längenmessung usw.) – Eigenanteil je nach Aufwand ca. 200 – 500 Euro
- Bei einem Zahn außerhalb der Kassenrichtlinien (z.B. stark gekrümmte Wurzeln an großem Backenzahn; Revision einer undichten und oft alten Wurzelfüllung)
Im letztgenannten Punkt wird ein Kassenpatient zum Privatpatient, was bedeutet, dass die Kosten (ca.1000-2000 Euro) vom gesetzlich Versicherten für die gesamte Wurzelbehandlung aufgrund der selbstgewählten Therapiemaßnahmen alleine zu tragen sind.
Derartig umfangreiche Wurzelbehandlungseingriffe werden häufig in einer spezialisierten Endodontie Fachpraxis durchgeführt.