Wurzelkanalbehandlung – Endodontie / Kassen- und Privatleistungen (Teil I)
Wenn ein Zahn stark geschädigt und der Nerv bereits entzündet oder schon abgestorben ist, kann der Zahnarzt den erkrankten Zahn in vielen Fällen durch eine so genannte Wurzelkanalbehandlung (Endodontie-Maßnahme) retten. Dabei wird das gereizte oder infizierte Nervengewebe vollständig aus dem Wurzelkanal entfernt. Dieser wird dann abschließend, nach eventuell mehreren Zwischenterminen, mit einer möglichst dichten Wurzelfüllung verschlossen.
Wurzelkanalbehandlung gemäß den Richtlinien
Eine Wurzelbehandlung ist oftmals ein langwieriger und anstrengender Eingriff. Nur der Zahnarzt kann auf der Grundlage einer ausführlichen Beratung und Absprache mit dem Patienten entscheiden, ob sich der umfangreiche Aufwand lohnt und ein Behandlungserfolg zu erwarten ist.
Doch wie immer, wenn es im Gesundheitssystem um die Kosten geht, „liegt der Teufel im Detail“. Im Allgemeinen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten einer Wurzelbehandlung. Dabei gibt es jedoch Einschränkungen. So bezahlen die Krankenkassen eine Wurzelbehandlung an den großen Backenzähnen nur in speziellen Fällen:
• Wenn eine geschlossene Zahnreihe erhalten wird
• Wenn eine „Freiend Situation“ vermieden wird
• Wenn ein funktionsfähiger Zahnersatz erhalten wird
Ablehnung von Zusatzmaßnahmen beim Kassenpatienten
Nicht selten lehnen gesetzliche Kassen zusätzliche Maßnahmen im Rahmen einer Wurzelbehandlung ab, obwohl die Mehrheit der Zahnärzte diese für sinnvoll erachtet. Dies kann zum Beispiel der Einsatz eines bakterienreduzierenden Lasers oder die Anwendung der maschinellen Wurzelkanal Aufbereitungstechnik mit visueller Unterstützung durch ein Mikroskop sein.
Auch die Zuhilfenahme von modernen Messgeräten (z.B. elektronisches Wurzellängen Messgerät), der Einsatz von effektiven Ultraschall aktivierten Spülmethoden im Wurzelkanal oder auch die Verwendung von zwar teureren aber weniger bruchgefährdeten einzeln steril verpackten Titan-Einmalfeilen (Jeder Patient wird mit absolut neuen Aufbereitungsfeilen behandelt), all dies wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt bzw. nicht erstattet.