
Biologische Zahnmedizin / Keramikimplantate (Teil 5)
Wie in den Artikeln der letzten Wochen bereits erläutert, können in den Fällen einer Titanunverträglichkeit, bei Missempfindungen oder bei allergischen Reaktionen Zahnimplantate aus speziellen Hochleistungskeramiken, sogenannte Zirkoniumdioxid-Implantate, zur Herstellung und festen Verankerung einer metallfreien implantologischen und prothetischen Versorgung indiziert sein.
Ganzheitlicher, biologischer Therapieansatz
Im erweiterten Rahmen einer implantologisch-biologischen Behandlung mit Keramik-Implantaten kommen nicht selten begleitende, sehr effektive Therapiemaßnahmen zum Einsatz.
Dabei wird der Organismus der implantologisch-chirurgisch zu behandelnden Person nach dem sogenannten „Bone-Healing-Protokoll (BHP)“ mit hochdosierten Vitamin- und Mineralstoff-Komplexen begleitet und immunologisch unterstützt. Ziel ist eine optimale Wundheilung und Regeneration.
Zudem werden beim ganzheitlich-biologischen Vorgehen nach beispielsweise einer Entfernung von wurzelbehandelten oder zerstörten und nicht erhaltungswürdigen Zähnen die meist stark infizierten Zahnfächer (Wurzel-Alveolen) mittels Photo-aktivierter Therapie (PACT) oder Dioden-Lasers (Helbo® u. a.) sowie durch die OZON-Technik mit hochdosiertem Sauerstoff von schädlichen Bakterien befreit.
Die Auskleidung des Knochenfaches erfolgt unmittelbar nach dieser Bakterienelimination mittels Eigenblutkonzentrates (z. B. PRF, PRGF), um die Implantateinheilung zu unterstützen bzw. zu fördern.
Von zusätzlicher Bedeutung ist, dass im Rahmen der ganzheitlichen Zahnmedizin nervtote oder wurzelbehandelte Zähne keinerlei Akzeptanz besitzen. Nach deren Entfernung und der Beseitigung von Störfaktoren können in vielen Fällen Keramikimplantate sofort in das „frei gewordene“ Zahnfach eingesetzt werden. (Fortsetzung folgt.)